Das Kleingedruckte...die allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung - gleich, ob sie uns per Post, Fax oder E-Mail (Anmeldeformular) zugeht - bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an.

1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Bédoin zustande. Über die Annahme informieren wir Sie durch Übersendung der Vertragsbestätigung/Rechnung.

2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Vertragsbestätigung /Rechnung überweisen Sie uns bitte die hierin ausgewiesene Anzahlung. Bezahlen Sie dann den Restbetrag unaufgefordert spätestens 4 Wochen vor Beginn Ihres Aufenthaltes.

2.2. Können wir Ihre Anmeldung nicht bestätigen, werden wir den von Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich zurückerstatten.

2.3. Wenn der Gesamtbetrag bis zum Beginn der Veranstaltung nicht vollständig bezahlt ist, besteht keine Anspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen und berechtigt uns dies zur Geltendmachung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren.

3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in unserer Veranstaltungsbeschreibung sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Vertragsbestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen nur dann einer ausdrücklichen Bestätigung, wenn der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung verändert wird.

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen den Gesamtcharakter des gebuchten Aufenthaltes nicht verändern und nicht beeinträchtigen. So sind wir zum Beispiel unter bestimmten Umständen berechtigt, eine Ersatzunterkunft oder einen Ersatzwanderführer zu vorzuschlagen.

5.1. Sie können vor Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

5.2. Treten Sie vom Vertrag zurück oder nehmen nicht an der Veranstaltung teil, so können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen.

5.3. Die Höhe der Rücktrittsgebühren richtet sich nach dem in der Programmbeschreibung aufgeführten Preis. Sie belaufen sich bei einem Rücktritt

bis zum 90. Tag vor Veranstaltungsbeginn auf 30 % des Teilnehmerpreises,
bis zum 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn auf 50 %,
bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn auf 75 %,
danach und bei Nichtantritt der Veranstaltung auf 100% des Teilnehmerpreises.

5.4. Bis zum Veranstaltungsbeginn kann sich jeder angemeldete Teilnehmer durch einen Ersatzteilnehmer ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel widersprechen, wenn der Ersatzteilnehmer den Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt. Tritt eine Ersatzperson für Sie ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstandenen Mehrkosten in jedem Fall in der Höhe der Umbuchungspauschale von € 30,-.

6.1. Umbuchungen sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Vertrag und nachfolgender Neuanmeldung möglich. Es gelten in diesem Fall die Bedingungen gem. 5.3.

7.1. Wird die im Programm aufgeführte Mindestteilnehmerzahl bei Anmeldeschluss nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Veranstaltung abzusagen.

7.2. Im Falle eines Rücktrittes unsererseits erhalten Sie bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.

7.3. Bereits entstandene Kosten zum Beispiel für Reiserücktrittversicherungen oder Reisekosten (Bahn-, Flugtickets, etc.) können im Falle einer Absage von Seiten des Veranstalters nicht erstattet werden.

8.1. Wird die Durchführung der Veranstaltung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Von Ihnen bereits geleistete Zahlungen zahlen wir dann unverzüglich zurück, können aber für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

8.2. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

9.1. Sollte eine von uns zu erbringende Leistung nicht oder nicht vertragsmäßig erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, durch die Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

9.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Bei allen Beanstandungen wenden Sie sich bitte sofort an unseren Beauftragten.

10.1. Wir haften für: die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung des Veranstaltung und die Richtigkeit der Veranstaltungsbeschreibungen.

10.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen (zum Beispiel Unterbringung, Rahmenprogramm).

10.3. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung des Veranstalters ist bei Personenschäden auf 75.000 €, bei Sachschäden auf 4.000 € beschränkt.

10.4. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung.

10.5. Sämtliche Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Ende der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen.

10.6. Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers  verjähren nach einem Jahr. Schadensersatzansprüche wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren 3 Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Veranstaltung.

11.1. Alle Angaben in unserem Programm werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten des Programms entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

11.2. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

11.3. Gerichtsstand ist Carpentras, Frankreich.


Serpentine
Sprachkurse und Wandern in Frankreich
188 chemin des Sablières
84410 Bédoin
Frankreich